Wenn jemand aufgrund der Fahrlässigkeit oder eines Fehlverhaltens einer anderen Person stirbt, sind bestimmte Personen gesetzlich dazu befugt, eine ungerechter Tod Klage. Das kalifornische Gesetz legt genau fest, wer unter welchen Bedingungen Klage einreichen kann.
Wer kann einreichen
Gemäß Abschnitt 377.60 der kalifornischen Zivilprozessordnung sind die folgenden Personen (oder ihre gesetzlichen Vertreter) berechtigt:
- Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner der verstorbenen Person
- Die überlebenden Kinder der verstorbenen Person, einschließlich leiblicher, adoptierter oder Stiefkinder
- Die Frage verstorbener Kinder (Enkel), wenn die Kinder nicht mehr leben
- Wenn keiner der oben genannten Personen überlebt, dann jeder, der das Eigentum des Verstorbenen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben würde (z. B. Eltern, Geschwister)
Darüber hinaus können auch Personen, die finanziell vom Verstorbenen abhängig waren, Anspruch auf eine Steuererklärung haben. Dies kann Folgendes umfassen:
- ein mutmaßlicher Ehepartner (jemand, der in gutem Glauben davon ausging, dass eine gültige Ehe bestand)
- Kinder eines mutmaßlichen Ehepartners
- Stiefkinder
- Eltern
- Minderjährige, die mindestens 180 Tage vor dem Tod mit dem Erblasser zusammengelebt haben und für mindestens die Hälfte ihres finanziellen Unterhalts auf den Erblasser angewiesen waren
Rolle eines persönlichen Vertreters oder Erben
Eine Klage kann entweder von einem Erben oder einem persönlichen Vertreter des Verstorbenen eingereicht werden (z. B. vom Testamentsvollstrecker, falls ein Testament vorliegt, oder vom Nachlassverwalter, falls kein Testament vorliegt). Die Klage wird im Namen aller Personen eingereicht, die nach dem Gesetz Anspruch auf Entschädigung haben.
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