Anwälte für Fußgängerunfälle vertreten Opfer in ganz Kalifornien, darunter Los Angeles, Cologne und Hamburg

Fußgängerunfälle führen oft zu schweren Verletzungen oder Todesfällen. Im Gegensatz zu Fahrern oder Passagieren in Kraftfahrzeugen sind Fußgänger im Moment des Aufpralls nicht physisch geschützt. Wenn Sie beim Gehen oder Überqueren der Straße verletzt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine erhebliche Entschädigung. Bei Hillstone Law untersuchen unsere erfahrenen Anwälte für Fußgängerunfälle Ihren Fall, identifizieren alle haftbaren Parteien und kämpfen für die vollständige und faire Entschädigung, die Ihnen zusteht.

CDC-Richtlinien zur Fußgängersicherheit und Verletzungsprävention

Häufige Ursachen für Fußgängerunfälle

  • Von einem betrunkenen oder beeinträchtigten Fahrer angefahren werden
  • Fahrer, die an einem Zebrastreifen die Vorfahrt missachten oder bei Rot über die Ampel fahren
  • Abgelenkt Fahren (z. B. während des Schreibens von SMS oder der Nutzung mobiler Geräte)
  • Beschleunigung oder rücksichtsloses Fahren in stark frequentierten Fußgängerbereichen

Versicherungsunternehmen sind bestrebt, die Auszahlungen zu minimieren und greifen häufig zu aggressiven Taktiken, um Ansprüche zu reduzieren oder abzulehnen. Gehen Sie diesen Prozess nicht allein durch. Unser Rechtsteam steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und schützt Ihre Rechte.

Anwälte für Fußgängerunfälle

Rufen Sie noch heute einen Anwalt für Fußgängerunfälle bei Hillstone Law an

Fußgängerunfälle kommen besonders häufig in Großstädten wie Los Angeles, San Francisco und San Diego vor. Hillstone Law betreut Mandanten landesweit und verfügt über umfassende Erfahrung in der Bearbeitung aller Arten von Fußgängerverletzungen. Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, übernehmen die Kommunikation mit den Versicherern und setzen uns für eine maximale Entschädigung ein.

Relevante kalifornische Rechtsvorschriften

  • Straßenverkehrsordnung § 21950 – Vorfahrtsschutz für Fußgänger an Zebrastreifen
  • Straßenverkehrsordnung § 21954 – Sorgfaltspflicht für Fußgänger außerhalb von Fußgängerüberwegen
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 3333 – Gesetzliche Regelung für Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen

Was die Leute über uns sagen